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Ist Captain Obvious ein Steuersünder?

Ich staunte nicht schlecht, als ich einen Brief vom Hauptzollamt in der Post hatte und hielt diesen auch erst für ein Fake.
“Einleitung eines Steuerstrafverfahrens” hieß es da. Wenn man sowas liest, erhöht das immer ein bisschen den Puls und man fragt sich, was man denn schlimmes getan haben soll, bin ja eigentlich die Unschuld in Person.
Als Erklärung steht da, ich solle im März 2006 (!) einen MP3-Player über eBay gekauft haben, für den ich die EInfuhrabgaben nicht richtig festgesetzt haben soll. Der Betrag, um den es hier geht, sind die Zollgebühren von einem Elektroartikel im Wert von 35 Euro. Ich hab mich ein bisschen schlau gemacht und herausgefunden, dass das keine 10 Euro sind.
Ein bisschen googlen ergab, dass es vor ein paar Jahren schon mal eine riesige Aktion gab, bei der eBay-Mitglieder, die Kaffee bei einem Händler gekauft haben, der diesen aus den Niederlanden verschickt hat. Einer der Beschuldigten war der Toms Hardware Guide-Redakteur (hier der ganze Bericht) Siegfried Moersch, durch den die ganze Sache dann im Netz (und auch im TV) sehr aufgebauscht wurde.

Nun habe ich überhaupt kein Problem damit, den fälligen Betrag nachzuzahlen, das Problem ist nur, dass ich da ein Schuldeingeständnis abgeben soll, was mir schwer fällt, da ich von 2006 keine Rechnungen mehr habe, ich in meinem eBay-Account Transaktionen von 2006 nicht einsehen kann und weder ich eine Bewertung von dem Verkäufer, um den es geht, habe, noch er eine von mir. Hinzu kommt noch, dass in dessen 32.000 Bewertungen (alle im Zeitraum März bis Mail 2006) zahlreiche Leute schreiben, sie hätten den entsprechenden MP3-Player beim Zoll abholen müssen, mussten aber nichts nachzahlen (ein paar berichten in ihren negativen Bewertungen auch über Nachzahlungen von bis zu 10 Euro). Zudem steht in dem Schreiben auch nicht mein Mitgliedsname bei eBay, auch nicht das Kaufdatum, nur das Einstelldatum der Auktion. Und wegen eines fehlenden Backups habe ich vor Juni 2006 auch keine Mails mehr in meinem Postfach für die Mail-Adresse, die ich speziell für eBay nutze.

Dem Schreiben liegt noch ein Zettel mit “Angaben zur Person” bei. Die kennen die zwar schon, sind ja nur Name, Adresse, etc., aber wenn ich das nicht zurückschicke, wird eine Geldstrafe bis zu 1000 Euro fällig.
Darunter ein Feld, wo ich ankreuzen (!) soll, ob ich mich schuldig bekenne oder nicht. Finde ich ein bisschen gefährlich, ich würde es ja zugeben, wenn ich es selbst irgendwie nachvollziehen könnte. Ich will aber auch nicht einfach irgendein Vergehen gestehen, dass ich vielleicht gar nicht begangen habe. Und selbst wenn ich bei dem Händler (der übrigens einen deutschen Mitliedsnamen hat) was gekauft haben soll, kann doch weder ich noch der Zoll heute noch nachprüfen, von wo der Artikel verschickt wurde, oder etwa doch? Denn darum geht es doch letztendlich.
Ich werde bei dem angegebenen Sachverständigen am Montag mal anrufen und um Aufklärung, bzw. um einen Rat, wie ich weiter vorzugehen habe, bitten. Kann man also auch nichts mehr im Internet kaufen, die einzige Möglichkeit, das legal zu machen, sieht wohl so aus, dass ich nach dem Empfang des Paketes zum Zoll fahre, lieb nachfrage, ob ich was zahlen muss, und dann wieder gehe. Ich war ein mal hier beim Zoll, das sind 1,5 Stunden Fahrt. Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass es die Pflicht des Zolls sei, Pakete zu überprüfen, und ein Paket nur bei mir im Briefkasten landet, falls alles in Ordnung war, aber so läuft das in Deutschland leider nicht. Egal, Käufe bei eBay lohnen sich mittlerweile eh kaum noch, lass ich es halt sein.

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  1. 6. März 2010, 14:04 | #1

    Das klingt sehr seltsam. Aber Post und Zoll ist eine Geschichte voller Missverständnisse! Es gibt ja für jede Warengruppe eine Obergrenze, aber der du verzollen musst (z.B. 22 Euro bei CDs und DVDs).
    Ein Zollbeamter hat mir mal erzählt, dass sie ein Abkommen mit der Post haben, d.h. wenn du nachzahlen musst, dann sammeln die das ein und das Geld wird an den Zoll weitergeleitet. Das ist aber Arbeit und deswegen lässt der Postbote das fragliche Paket gerne mal direkt zum Zoll gehen oder eben – wie in deinem Fall – es wird nichts eingezogen.
    Ob das mit dem Abkommen stimmt, weiß ich nicht, aber evtl. könntest du da mal nachfragen.

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  2. 6. März 2010, 14:09 | #2

    Ja, ich werde da am Montag mal nachhaken. Hab nur erst einen Schock bekommen, weil man mich der Steuerhinterziehung beschuldigt hat, die hätten auch einfach sagen können: “überweise bitte 10 Euro nachträglich” und gut.

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  3. 6. März 2010, 14:48 | #3

    Boah, wenn ich das lese bekomm ich schon wieder einen dicken Hals. Wir haben keine anderen Sorgen als irgendwelchen ‘fast verjährten’ Vorgängen für 10 Euro hinterherzurennen, wo der Verwaltungsaufwand wahrscheinlich schon wieder das doppelte kostet. Auf der anderen Seite gehen unsere lieben Steuersünder, die Millionen ins Ausland schleppen, straffrei aus. Naja aber irgendwie müssen sich die Kollegen ja ihren Lebensstil finanzieren, sonst müsste man ja noch anfangen und unsere armen Beamten die Bezüge kürzen.

    Zu deinem Vorfall, ich ging immer davon aus das Pakete beim Zoll geprüft werden und wenn Du Glück hast geht’s halt Zollfrei durch. Ich kann mir nur vorstellen das der ‘Versender’ irgendwo negativ aufgefallen ist und dort jetzt alle Vorgänge geprüft werden die mit Ihm in Zusammenhang stehen. Ich habe schon viel aus dem Ausland geordert aber ein solches vorgehen ist mir neu. Vielleicht müsssen wir ja mitterweile auch in den Krümeln suchen um unseren Haushalt zu finanzieren ;)

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  4. 6. März 2010, 14:48 | #4

    Hast du auch noch ein Schwarzgeld-Konto in der Schweiz? ;-)

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  5. 6. März 2010, 15:22 | #5

    @Thomas: glaube nicht, dass ich die nötigen Voraussetzungen für ein Konto in der Schweiz erfülle. Die wollen vermutlich mehr Gebühren für die Kontoführung haben, als ich monatlich überhaupt besitze.

    @Marco: ja, so scheint es. Der hat innerhalb von 3 Monaten fast 32.000 Auktionen gehabt, die Käufer werden wohl gerade alle angeschrieben. Dachte auch immer, alles was bei mir ankommt, ist “durch den Zoll gekommen”, aber Unwissenheit schützt ja vor Strafe nicht. Wäre trotzdem froh, wenn ich wenigstens selbst mit Sicherheit sagen könnte, ob ich bei dem überhaupt irgendwas gekauft habe.

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  6. 6. März 2010, 22:06 | #6

    Auf irgendeiner CD mit aufgetaucht ?

    Nun, bei wem liegt denn die Beweislast ? Müssen die Beweisen das du es gekauft hast oder musst du beweisen das du es nicht hast ?

    Der andere Punkt ist, das man nicht so einfach die Schuld eingestehen kann, da solltest du dich vll vorher noch informieren was damit kommt. Eintrag ins Führungszeugniss oder sowas eventuell ?

    Ist das nur eine Ordnungswidrigkeit oder schon was ernstes ?

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  7. 6. März 2010, 22:07 | #7

    Unglaublich. Habt ihr vielleicht ‘ne kostenlose Rechtsberatung an der Uni. Vielleicht kannst Du da mal nachfragen.

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  8. 6. März 2010, 22:12 | #8

    @Sebastian: Also bei dem verlinkten Kaffee-Fall wurde es komplett wegen Geringfügigkeit eingestellt. Beweisen können die mir das sicher, die werden die Daten von eBay haben. Blöd nur, dass ich die Daten nicht einsehen kann und somit auch keine Stellung dazu nehmen kann. Bei einem Wert von 35 Euro, also ca. 9 unterschlagenen Euro wird das sicher nicht mehr als eine Nachzahlung ohne weitere Folgen werden, ich würde mich trotzdem nur ungerne schuldig für etwas bekennen, an dass ich selbst keine Erinnerung habe und was ich selbst gar nicht nachprüfen kann.

    @AnJu: ja, das haben wir sicherlich, brauche ich aber hoffentlich nicht. Meine Suche im Internet ergab, dass die bei ähnlichen Fällen doch sehr nett am Telefon sind, einem dann einen Betrag zum Nachzahlen schicken und es sich damit erledigt hat. Bin nur durch ein früheres Schreiben eines fiesen Abmahnanwalts mittlerweile etwas paranoid, wenn es darum geht, blind Schuldeingeständnisse zu unterschreiben, da können böswillige Menschen einem ganz leicht einen Strick draus drehen.

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  9. anonym
    7. März 2010, 10:16 | #9

    > Kann man also auch nichts mehr im Internet kaufen, die
    > einzige Möglichkeit, das legal zu machen, sieht wohl so
    > aus, dass ich nach dem Empfang des Paketes zum Zoll fahre,
    > lieb nachfrage, ob ich was zahlen muss, und dann wieder gehe.

    Die andere ist sich eine Zoll-FAQ durchzulesen und dann weiss man recht genau was man verzollen muesste und was nicht. So schwer ist das nichtmal und dafuer kann man dann vorher ausrechnen was es kosten wird und ob es sich dann noch lohnt. So kann man sich fast sicher sein, dass man ein Schnaeppchen macht.

    > Ich war ein mal hier beim Zoll, das sind 1,5 Stunden Fahrt.

    Man kann in der Regel auch von zuhause aus verzollen. Einfach die noetigen Unterlagen schicken und wenn Zoll anfaellt, dann zahlt man das beim Postboten.

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  10. 7. März 2010, 12:58 | #10

    Hallo Herr/Frau anonym,

    und wenn in der Auktion gar nicht steht, dass der Artikel aus dem Ausland verschickt wird? Dann kann man sich das nicht ausrechnen.
    Wie gesagt, naiv wie ich bin, bin ich bisher immer davon ausgegangen, dass der Zoll alles prüft und mir direkt sagt, wenn ich was zahlen muss. Dann fährt man hin und holt das Paket da ab und zahlt.

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  11. 7. März 2010, 14:22 | #11

    Vielleicht hat dein Anbieter bei den Sendungen auch nur etwas falsch deklariert. Manche Billigversender “vergessen” ja auch gerne mal die Versandkosten auszupreisen oder legen falsche Rechnungen bei.

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  12. 7. März 2010, 15:00 | #12

    Wenn dem so wäre, ich könnte es heute aber leider nicht mehr beweisen. Habe keine Rechnung, kein Paket (vielleicht war da ja sogar ein Zollstempel drauf?), keine Mail…

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  13. 7. März 2010, 17:26 | #13

    Das ist ärgerlich, wenn der Zoll nicht selbst festgestellt hat, dass du etwas zahlen musst. Bisher haben sie das bei mir immer gut hinbekommen und bei Paketen wo kein Wert draufsteht muss man ja auch immer schön hindabseln und vor ihren Augen aufmachen. Blöd.

    Frag einfach mal bei den zuständigen Leuten nach. In der Regel sind sie wirklich nett ;-) Auch die vom Finanzamt sind überraschend nett und helfen immer weiter … zumindest da wo ich wohne.

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  14. 7. März 2010, 17:53 | #14

    Ja, hab auch in einem Forum bei einem anderen Betroffenen (gleicher Händler) gelesen, dass die vom Finanzamt gesagt haben, dass das Schreiben schlimmer klngt als es ist und man sich keine Sorgen machen soll, die sind da wohl ganz nett. Hoffentlich auch morgen um 8 Uhr morgens, wenn ich da anrufe :-P

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  15. 14. März 2010, 00:19 | #15

    Kam dabei schon was raus?

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  16. 15. März 2010, 23:00 | #16

    Ja, hab jetzt ein dreiseitiges Schreiben, auf dem zusammengefasst steht, wenn ich 8,97 nachzahle, wird das “Verfahren” gegen mich eingestellt.
    Ob sich das für die lohnt? Wobei, wenn die jedem Käufer des Händlers (das dürfen ca. 35.000 gewesen sein) so ein Schreiben schicken, lohnt es sich ja doch.

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