Was ist das hier?
Dieses Blog ist ausschließlich für FilmRätselStöcken da.
Das FilmRätselStöckchen wurde am 31.07.2007 von Jeriko ins Leben gerufen. Seit dem ist das Stöckchen schon über 400 Mal weitergeworfen worden.
Was ist das überhaupt?
Ein Blogger zeigt seinen Lesern einen Screenshot einer DVD, die Leser dürfen dann erraten, um welchen Film es sich handelt. Haben die Leser gar keine Ahnung, kann der Autor weitere Tipps geben oder andere Bilder hochladen.
Wie kann ich da mitmachen?
Wer einen Film richtig errät, darf das nächste Rätsel stellen. Manchmal hat auch jemand keine Lust oder Zeit und gibt das Stöckchen frei. Der Ersteller des letzten Rätsels postet dann Ort und Zeit des nächsten Rätsels.
Wo sehe ich, wo das Stöckchen gerade ist?
Am Besten beim Dirk.
Welche Regeln gibt es?
Regeln gibt es offiziell keine. Aber damit das ganze Spaß macht sollte man nur Filme nehmen, die im deutschsprachigen Raum erhältlich sind. Pornographisches Material will hier wohl auch keiner sehen, gegen gültiges Recht sollte sowieso auch nie verstoßen werden.
Ich soll ein Rätsel stellen, weiß aber gar nicht, wie das geht.
Als erstes sollte man sich eine gute DVD aussuchen. Dann ist es wichtig, vernünftige Screenshots anzufertigen, und zwar mehrere, ca. fünf Stück, bereits im Vorfeld und nicht erst während des Rätsels.
Viele Programme, mit denen man DVDs abspielen kann, haben Probleme mit dem Erzeugen von Screenshots.
Recht gut eignet sich der VLC Player, der für fast alle Plattformen geeignet ist und nahezu alle Dateien abspielen kann.
Wie sieht die rechtliche Situation aus, wenn man Screenshots veröffentlicht?
Passiert ist bis jetzt noch nichts, Copyright-geschützte Inhalte zu veröffentlichen ist aber eigentlich nie legal.
Eine Idee von mir wäre, alle Blogposts mit einem Passwort zu schützen. Alle Teilnehmer würden das selbe Passwort nehmen, denn es geht ja nicht darum, die Posts geheim zu halten, sondern nur darum, die Bilder nicht uneingeschränkt öffentlich anzubieten.
Solange da nichts abgesprochen ist, muss jeder für sich wissen, wie er damit umgehen möchte. Man kann die Bilder nach dem Rätsel löschen, oder eben ein Passwort vergeben. Neulinge müssten das Passwort dann per Mail erfragen, oder man macht es so leicht, dass jeder selbst drauf kommt. Also “frs” oder “dirk” oder so
Ich habe weiter Fragen, die hier gar nicht beantwortet werden
Ist ja kein Drama, einfach unten einen Kommentar schreiben, irgendwer wird schon antworten.
28 Kommentare28 Kommentare
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Und wo ist das FRS? Hier ist das FRS ->http://www.dhaunsch.com/filmratselstockchen/
Sehr schick geworden.
Stimmt, ganz vergessen. Bzw, ich wollte andere Leute erst verlinken, wenn das hier fertig ist. Besondere Umstände zwingen mich aber, das Blog heute schon zu nutzen
Magst Du was zum Thema “Bilder löschen nach Beendigung des Rätsels: ja oder nein?” sagen? Ich habe nicht alle 450+ Rätsel gelesen, aber offenbar gibt es bis jetzt keine einheitliche Linie bei der Frage (was mich aber wundert, kann ja kaum das erste Mal sein, das diese Frage gestellt wird). Ich persönlich finde es schade, wenn die Bilder gelöscht werden – und mache es bei mir nicht – da dann für Neulinge (oder die, die es wagen, mal ein paar Folgen zu verpassen) das Stöbern in den alten Rätseln deutlich weniger – bzw. gar kein – Vergnügen mehr macht.
Ich hatte letztens die Idee, die Posts per Passwort zu schützen.
Denn Probleme gibt es nur, wenn die Sachen öffentlich zugänglich sind. Ein Passwortschutz, egal wie simpel, sollte das Problem lösen. Das PW wäre dann bei allen das selbe, Neulinge könnten es erfragen.
Die entscheidende Frage ist ja, ob es überhaupt ein Problem ist. Das mit den Bildern ist für mich wirklich eine wichtige Frage, da das den Unterschied zwischen kurzem Vergnügen (nur für die Teilnehmer in dem Moment) oder langem Vergnügen (auch für die, die Monate später aufs Rätsel stoßen) ausmacht. Und ich versuche dabei sogar, die Lösung nicht gleich unter die ersten Bilder zu schreiben…
Nebenbei: selbst eine Nutzung in einem – wie auch immer großen – geschlossenen Nutzerkreis müsste bei Fotografien (!) mit dem Urheber abgesprochen werden. Da macht es keinen Unterschied, ob der Zugang durch ein Passwort geschützt wird oder nicht.
Nur wenn Du der einzige bist, der sich das Foto anguckt (bzw. auf Deinen Rechner runterlädst), hat keiner was dagegen. Zeigst Du aber ein Foto, das dir nicht gehört, auf Deiner Website jemand anderem – Passort hin oder her – musst Du die Nutzungsrechte mit dem Rechteinhaber abklären, es sei denn, der Rechteinhaber hat das Foto z.B. mit einer Creative Commons-Lizenz versehen.
Darf ich kurz und flapsig dazu sagen: Passwort ist a) doof und b) auch illegal und macht dazu c) sowieso keinen Unterschied.
Nochmal: Entscheidend ist, wie es der Rechteinhaber sieht – und Du stellst, ob nach einem Passwort oder nicht, Inhalte anderen zur Verfügung. Ob es den Rechteinhaber stört oder ob seine Zustimmung überhaupt nötig ist, ist hier die Frage.
Nö. Man muss halt die Nutzungsrechte klären, und feststellen, ob man die hat oder ob man das Material z.B. auch als Zitat veröffentlichen darf. Und in den USA gibt es ja sogar die schöne Fair-Use-Praxis, die Teile dieses Bereichs regelt – und eben die Veröffentlichung copyright-geschützten Materials sogar ohne Zustimmung des Rechteinhabers (!) z.B. für “scholarship or review” erlaubt.
Warum das amerikanische Fair Use bemühen, wenn es selbst in Deutschland ein Schrankenrecht gibt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberrechts
Ich denke ab §51 wird es interessant. Die Frage ist allerdings ob ein Screenshot aus einem urheberrechtlich geschütztem Werk als Zitat gilt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch §52. Ich frage mich allerdings, ob das Abbilden von selbst erstellten Screenshots eines urheberrechtlich geschützten Filmes überhaupt eine Wiedergabe darstellt. Und vor allem wie eine angemessene Vergütung im Falle des FRS aussehen würde. Selbst wenn jemand Werbung auf seinen Blog geschaltet hat, wäre erst einmal die Frage zu stellen, ob er dies erwerbsmäßig macht.
Ich glaube keiner der Rechteinhaber wird wirklich etwas gegen die Veröffentlichung von Screenshots aus seinem Filmen in Rahmen eines Filmrätsels haben. Zudem ist dem FRS ein viraler Charakter nicht abzusprechen. Ich habe hier im Verlauf des FRS schon so einige Filme auf meine “Muß ich noch gucken”-Liste gesetzt.
Selbst wenn ein durchgeknallter Abmahner mir wirklich etwas zukommen ließe, ich denke seine Abmahnung würde auf dünnem Eis stehen. Im allgemeinen wird dem Seitenbetreiber auch eine angemessene Frist gesetzt, den Inhalt von seiner Seite zu entfernen. So wichtig sind mir die Screenshots dann doch nicht, daß ich einen Rechtsstreit eingehen würde. Obwohl, meine Rechtsschutzversicherung würde ich schon alleine aus Neugierde kontaktieren;-)
nur zur info: solche dinge sind in rechtsschutzversicherungen nicht beinhaltet. und von einer angemessenen frist zur entfernung von inhalten habe ich leider auch noch nie etwas gehört – i.d.R. muss man im fall einer abmahnung zahlen und eine unterlassungserklärung unterzeichnen.
es wäre interessant, was die filmgesellschaften dazu sagen, denn von dieser art des “urheberrechtsbruchs” kann man ja wirklich nicht behaupten, dass sie ihnen schaden zufügen würde, ganz im gegenteil
Ja, über Abmahnungen ist viel zu lesen im Internet. Da hat dann Blogger X ein Bild von Seite Y auf seinen Blog gestellt und damit eindeutig gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese Abmahnungen sind dann auch rechtlich eindeutig begründet. Da wir aber die Screenshots selbst erstellen, ist die Frage ob diese Veröffentlichung eine unrechtmäßige Wiedergabe von geschütztem Inhalt darstellt. Bevor ich eine Abmahnung bezahlen würde, säße ich jedoch auf dem Mandantensessel meines Rechtsanwaltes. Eine Rechtsberatung ist nicht teuer. Wenn man nicht gegen Recht verstößt, braucht man eine eventuelle Abmahnung auch nicht zahlen. Und dieses Recht würde ich dann schon in Anspruch nehmen wollen.
da endlich mal rechtssicherheit zu haben wäre jedenfalls schön
Zeitungen und “offizielle” Internetseiten zeigen ja auch Screenshots. Bekommen die diese immer als Pressematerial, oder dürfen die diese selbst anfertigen?
Videospielmagazine drucken ebenfalls selbst erstellte Screenshots ab. Müssen die dafür eine Abgabe zahlen? Wäre ja Schwachsinn, denn das ist ja eigentlich die beste Werbung, die man sich wünschen kann.
Der Copyright Hinweis am Anfang einer DVD sagt auch immer nur was von Vorführungen und so, vom Verwenden einzelner Bilder wird da nichts erwähnt.
Aber ein offizielles Statement würde mich auch interessieren. Bei einem Verleiher würde ich ungerne anfragen, ihr wisst ja: schlafende Hunde und so.
Der Verleiher würde Dir auch höchstens seine Interpretation des Urheberrechts mitteilen, die ja wahrscheinlich mehr imganition als facts enthalten wird;-)
Ich möchte einfach keinem geldge*len RA die Chance geben, mir eine Abmahnung reinzudrücken. Die Rechtslage ist nicht eindeutig, vermutlich wäre aber bei einem privaten Blog keine Grundlage gegeben. Da ich persönlich auch die Bilder nicht als “aufhebenswürdig” für die Nachleser bzw. für das FRS gesamt halte, entferne ich diese auch wieder.
Wer neugierig ist, schaut sich Trailer an, geht auf die originale Webseite oder zur Videothek/Versandhändler/P2P-System seines Vetrauens.
Daran, dass ich auch weitere Bilder nach dem Auflösen des Rätsels online stelle, könnt ihr sehen, dass mir daran eigentlich viel liegt.
Ich gebe mir viel Mühe mit den Bilder und finde die als soclhe auch sehenswert. Ich fände daslangweilig, wenn ich die rausnehmen müsste.
(Merke gerade erst, wie blöd diese Seite im IE aussieht. Ihr habt doch alle FF nehme ich an?)
Ich habe gerade mal die Stöckchen Nr. 1-20, 200-210 und noch ein paar jenseits der 300er-Marke überflogen. Die ersten Rätsel sind (fast) alle mit nur einem Bild ausgekommen, es wurde zur Auflösung ggf. halt länger gefragt. Dennoch haben aber z.B. von den ersten 20 Teilnehmern bis heute nur zwei ihren Screenshot nach Ende des Rätsels gelöscht.
Bei den späteren Stöckchen nehmen die “Bilderlöscher”, wie ich sie jetzt mal liebevoll nenne, ein wenig zu, bleiben aber in der Minderheit. Im Gegenteil – je weiter man das Stöckchen verfolgt, desto mehr Bilder werden gezeigt und sind auch heute noch online.
Das ist das eine. Eine simple Beobachtung.
Eine weitere simple Beobachtung ist die, dass bei meinem heutigen Besuch von deutschen Filmverleihen keiner dabei war, der Pressefotos einfach so online stellt (na ja, fast keiner, Kinowelt zeigt ein paar Bilder aus einem aktuellen Film ohne Beschränkung). Bei den Verleihen muss man also in der Regel, um an ein Pressefoto bzw. ein Screenshot zu kommen, sich bei denen online registrieren, erst dann bekommt man (vielleicht) einen Zugang zu Bildern aus dem Repertoire der Verleiher. Soviel zu den Filmverleihern, die damit mit ihren Pressefotos deutlich restriktiver umgehen als andere Branchen.
Zurück zu unserem Problem, das für manche ja vielleicht gar keins ist.
Für mich ist es so: ohne die Bilder macht das Nachlesen eines Blogeintrags zu einem gelösten Stöckchen keinen Sinn. Dann reichte nur ein Blick (und KEIN Klick…) auf Dirks Verzeichnis der bisherigen Stöckchen, um zu sehen, ob ein Film schon mal dran war. Jeder Rätselersteller könnte dann seinen (für mich, wie ich betonen möchte) nach Auflösung uninteressanten Beitrag einfach wieder löschen und müsste auch keine Repressalien durch einen wütenden Bildinhaber o.ä. fürchten.
Mit der Löschung (zumindest der Bilder) wären wir dann auf der (vermeintlich) rechtssicheren Seite. Es sei denn, ein Rechteinhaber macht z.B. während des Rätsels Screenshots von den Seiten der Rätselautoren, denn auch eine temporäre Nutzung – und sei sie für ein paar Minuten – ist eine Nutzung.
Abmildern könnte man eine potentielle Strafe auch dadurch, vermute ich, dass man mit nur einem Bild im Falle einer Abmahnung bzw. eines dann ggf. verlorenen Gerichtsverfahrens ein wenig billiger wegkommt, als wenn man Dutzende Screenshots zeigt.
Ja, und nun? Ich weiß auch nicht. Ich finde schon, dass wir hier schnellstmöglichst klären sollten, wie die Lage ist. Allein schon aus dem kollektiven Interesse von derzeit rd. 250 (?) Personen, die eben die Bilder noch nicht entfernt haben – falls denen eine Abmahnung droht, wäre es nur nett, wenn wir sie davor warnen würden.
Nachdem die Bilder-Frage leider noch nicht geklärt wurde, habe ich jetzt nach Lektüre dieser Website und der dort einsichtigen Gebühren mal (so sehr mir das selbst Leid tut) die Bilder auf meinem Blog wieder gelöscht.
Noch was zum Thema gefunden: Was darf man auf Fanseiten abbilden?. Interessant ist aber auch, dass in Zusammenhang mit dem Zitatrecht andere Regeln gelten könnten.
Ich glaube eigentlich nicht, dass das Zitatrecht hier Gültigkeit hat, da die Artikel praktisch nur aus “Zitaten” bestehen, was sie ja anscheinend nicht dürfen.
Aber es gibt doch weltweit tausende Blogs und Webseiten, die über Kinofilme berichten und Bilder zeigen, da ist ja noch nie was passiert. Das Blog hier hat ja gar kein Impressum, mich erwischt also auch keiner
Mit dem “noch nie was passiert” wäre ich mir jetzt spontan mal nicht so sicher (nicht davon wissen heißt ja nicht unbedingt nie passiert), aber ohne Impressum bist zumindest Du natürlich klar auf der sicheren Seite.
“aber ohne Impressum bist zumindest Du natürlich klar auf der sicheren Seite”
Ironie?
[...] November 2008 Unverdienterweise ist das Filmstöckchen bei mir gelandet, und ich nehme es natürlich gern auf – obwohl ich gestern beim filmblog.ch zu [...]
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[...] es geht, steht hier und eine Liste aller bisherigen Ausgaben findet sich hier! [...]
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[...] (Grundlegende Informationen zum FRS und Liste aller bisherigen Filme) [...]
[...] #1365 8. Januar 2010 Das letzte FRS auf meinem Blog ist schon eine ganze Weile her. Und auch Runde 1364 habe ich nicht selbst erraten, [...]