Ich staunte nicht schlecht, als ich einen Brief vom Hauptzollamt in der Post hatte und hielt diesen auch erst für ein Fake.
“Einleitung eines Steuerstrafverfahrens” hieß es da. Wenn man sowas liest, erhöht das immer ein bisschen den Puls und man fragt sich, was man denn schlimmes getan haben soll, bin ja eigentlich die Unschuld in Person.
Als Erklärung steht da, ich solle im März 2006 (!) einen MP3-Player über eBay gekauft haben, für den ich die EInfuhrabgaben nicht richtig festgesetzt haben soll. Der Betrag, um den es hier geht, sind die Zollgebühren von einem Elektroartikel im Wert von 35 Euro. Ich hab mich ein bisschen schlau gemacht und herausgefunden, dass das keine 10 Euro sind.
Ein bisschen googlen ergab, dass es vor ein paar Jahren schon mal eine riesige Aktion gab, bei der eBay-Mitglieder, die Kaffee bei einem Händler gekauft haben, der diesen aus den Niederlanden verschickt hat. Einer der Beschuldigten war der Toms Hardware Guide-Redakteur (hier der ganze Bericht) Siegfried Moersch, durch den die ganze Sache dann im Netz (und auch im TV) sehr aufgebauscht wurde.
Nun habe ich überhaupt kein Problem damit, den fälligen Betrag nachzuzahlen, das Problem ist nur, dass ich da ein Schuldeingeständnis abgeben soll, was mir schwer fällt, da ich von 2006 keine Rechnungen mehr habe, ich in meinem eBay-Account Transaktionen von 2006 nicht einsehen kann und weder ich eine Bewertung von dem Verkäufer, um den es geht, habe, noch er eine von mir. Hinzu kommt noch, dass in dessen 32.000 Bewertungen (alle im Zeitraum März bis Mail 2006) zahlreiche Leute schreiben, sie hätten den entsprechenden MP3-Player beim Zoll abholen müssen, mussten aber nichts nachzahlen (ein paar berichten in ihren negativen Bewertungen auch über Nachzahlungen von bis zu 10 Euro). Zudem steht in dem Schreiben auch nicht mein Mitgliedsname bei eBay, auch nicht das Kaufdatum, nur das Einstelldatum der Auktion. Und wegen eines fehlenden Backups habe ich vor Juni 2006 auch keine Mails mehr in meinem Postfach für die Mail-Adresse, die ich speziell für eBay nutze.
Dem Schreiben liegt noch ein Zettel mit “Angaben zur Person” bei. Die kennen die zwar schon, sind ja nur Name, Adresse, etc., aber wenn ich das nicht zurückschicke, wird eine Geldstrafe bis zu 1000 Euro fällig.
Darunter ein Feld, wo ich ankreuzen (!) soll, ob ich mich schuldig bekenne oder nicht. Finde ich ein bisschen gefährlich, ich würde es ja zugeben, wenn ich es selbst irgendwie nachvollziehen könnte. Ich will aber auch nicht einfach irgendein Vergehen gestehen, dass ich vielleicht gar nicht begangen habe. Und selbst wenn ich bei dem Händler (der übrigens einen deutschen Mitliedsnamen hat) was gekauft haben soll, kann doch weder ich noch der Zoll heute noch nachprüfen, von wo der Artikel verschickt wurde, oder etwa doch? Denn darum geht es doch letztendlich.
Ich werde bei dem angegebenen Sachverständigen am Montag mal anrufen und um Aufklärung, bzw. um einen Rat, wie ich weiter vorzugehen habe, bitten. Kann man also auch nichts mehr im Internet kaufen, die einzige Möglichkeit, das legal zu machen, sieht wohl so aus, dass ich nach dem Empfang des Paketes zum Zoll fahre, lieb nachfrage, ob ich was zahlen muss, und dann wieder gehe. Ich war ein mal hier beim Zoll, das sind 1,5 Stunden Fahrt. Ich ging bis jetzt immer davon aus, dass es die Pflicht des Zolls sei, Pakete zu überprüfen, und ein Paket nur bei mir im Briefkasten landet, falls alles in Ordnung war, aber so läuft das in Deutschland leider nicht. Egal, Käufe bei eBay lohnen sich mittlerweile eh kaum noch, lass ich es halt sein.
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